Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.)
Kraftfahrzeuge (zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg)
zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer)
Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Klasse BE
Mindestalter: 17 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
Mitführen eines Anhängers (zulässige Gesamtmasse PKW zzgl. Anhänger 7000 kg)
Klasse B96
Mindestalter: 17 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
Mitführen eines Anhängers (zulässige Gesamtmasse PKW zzgl. Anhänger 4250 kg)
Klasse A
Die Klasse A gibt es in drei Stufen von A1 über A2 nach A.
Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die die Klasse A2 — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter Direkteinstieg).
Mindestalter für den Direkteinstieg: 24 Jahre
Klasse AM und Mofa
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
maximal 25 km/h, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.